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Vereinszweck


L(i)ebenswert – Menschen mit Down Syndrom e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, in dem sich betroffene Eltern, Verwandte, Therapeuten und Interessierte für die Förderung von Kindern und Erwachsenen mit Down-Syndrom einsetzen.

Der Verein macht es sich zur Aufgabe, Eltern, die während einer Schwangerschaft oder auch nach der Geburt eines Kindes die Diagnose Down-Syndrom erhalten, Hilfestellungen und Unterstützung anzubieten. Dies kann durch Weitergabe von Informationsmaterial und Bücher, aber auch in Form von persönlicher Begleitung bzw. Erfahrungsaustausch geschehen.

Durch engagierte Öffentlichkeitsarbeit wird auf die genetische Besonderheit von Menschen mit Down-Syndrom aufmerksam gemacht und gezeigt, dass sie als voll akzeptierte Mitglieder dieser Gesellschaft leben können, wenn sie die Chance dazu bekommen.

Der Verein kann zur korrekten Durchführung des Vereinszwecks Kooperationsverträge mit entsprechenden Trägern wie z.B. Krankenhaus, Jugendamt schließen.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 51 AO. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem gesetzten Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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